http://rae-schiedeck.de/images/justice.gifhttp://rae-schiedeck.de/images/top.gif

 

Arbeitsgebiete

 

Wir verstehen uns als ständige Berater und Begleiter unserer privaten und gewerblichen Mandanten in allen rechtlich relevanten Fragestellungen. Wir bieten Rechtsberatung und Vertretung aus einer Hand. Lediglich die Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten wird von uns nicht durchgeführt. Wir ziehen Steuerberater oder Steueranwälte hinzu respektive verweisen wir unsere Mandanten an diese.

Zur Optimierung der Beratungstätigkeit gegenüber unseren Mandanten und zur Steigerung der Effizienz in unserer Kanzlei haben wir eine Aufteilung der zu bearbeitenden Rechtsgebiete unter den Anwälten und Mitarbeitern vorgenommen. Denn kein einzelner Anwalt kann alle Mandanten auf allen Rechtsgebieten gleich qualifiziert beraten. Infolgedessen weichen wir in der Regel nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mandantschaft innerhalb unserer Kanzlei von der Aufteilung der Tätigkeitsgebiete ab.

Die Verquickung verschiedener Rechtsgebiete in der alltäglichen Beratung ist allerdings naturgegeben. Etwa bei der Gestaltung von Eheverträgen sind erbrechtliche und zivilrechtliche Belange a priori zu berücksichtigen. Bei der Behandlung eines strafrechtlichen Mandats sind zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen ins Auge zu fassen. Hieran wird deutlich, daß auch eine umfassende Beratungskompetenz in allen wichtigen Rechtsgebieten unumgänglich ist.

Wir bieten außerhalb des Steuerrechts umfassende Beratungstätigkeit, welche sich nicht auf einzelne Tätigkeitsgebiete beschränkt.