Arbeitsgebiete
Wir
verstehen uns als ständige Berater und Begleiter unserer privaten und gewerblichen
Mandanten in allen rechtlich relevanten Fragestellungen. Wir bieten
Rechtsberatung und Vertretung aus einer Hand. Lediglich die Beratung in
steuerrechtlichen Angelegenheiten wird von uns nicht durchgeführt. Wir ziehen
Steuerberater oder Steueranwälte hinzu respektive verweisen wir unsere
Mandanten an diese.
Zur
Optimierung der Beratungstätigkeit gegenüber unseren Mandanten und zur
Steigerung der Effizienz in unserer Kanzlei haben wir eine Aufteilung der zu
bearbeitenden Rechtsgebiete unter den Anwälten und Mitarbeitern vorgenommen.
Denn kein einzelner Anwalt kann alle Mandanten auf allen Rechtsgebieten gleich
qualifiziert beraten. Infolgedessen weichen wir in der Regel nur auf
ausdrücklichen Wunsch der Mandantschaft innerhalb unserer Kanzlei von der
Aufteilung der Tätigkeitsgebiete ab.
Die
Verquickung verschiedener Rechtsgebiete in der alltäglichen Beratung ist
allerdings naturgegeben. Etwa bei der Gestaltung von Eheverträgen sind
erbrechtliche und zivilrechtliche Belange a priori zu berücksichtigen. Bei der
Behandlung eines strafrechtlichen Mandats sind zivilrechtliche
Schadensersatzansprüche oder mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen ins Auge
zu fassen. Hieran wird deutlich, daß auch eine
umfassende Beratungskompetenz in allen wichtigen Rechtsgebieten unumgänglich
ist.
Wir
bieten außerhalb des Steuerrechts umfassende Beratungstätigkeit, welche sich
nicht auf einzelne Tätigkeitsgebiete beschränkt.